Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Gemäß § 2 der Satzung können Mitglieder des Vereins sein
- natürliche Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
- Personengesellschaften des Handelsrechts und juristische Personen.
Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen
Antrag
(auch per Internet). Die Mitglieder sind zur Zahlung des Beitrags verpflichtet.
Beitragsübersicht
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.09.2001 wurden diese Mitgliedsbeiträge je Kalenderjahr festgelegt:
Den Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft finden Sie hier
zum download
Bitte beachten Sie hierzu UNBEDINGT unsere Hinweise zum Datenschutz.